Travel Cruises AGB Reedereien
 
DE
deutsche Sprache 
 
Booking Language

Aida Kreuzfahrten

Costa Kreuzfahrten

MSC Kreuzfahrten

Carnival Kreuzfahrten

Hotline

0341 90 987 377

outside from Germany
0049 - 341 90 987 377

Ihre Service ID: 700162
     
 
 
     
 
 
 
     
 
     
     
 
Service
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Reiseversicherung für alle Fälle
Die Europäische
   
 
   
  Die
Partner von
TravelCruises.de


Reise Verband der Affiliates Reise Plattformen
   
 
 
  Abonnieren Sie Ihre Kreuzfahrt Angebote per RSS Podcast oder I-Tune
 
Server Power
by Host Europe






Warning: include() [function.include]: URL file-access is disabled in the server configuration in /var/www/vhosts/travelcruises.de/httpdocs/menue-links.php on line 316

Warning: include(http://www.travelcruises.de/menue-toplist.php) [function.include]: failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /var/www/vhosts/travelcruises.de/httpdocs/menue-links.php on line 316

Warning: include() [function.include]: Failed opening 'http://www.travelcruises.de/menue-toplist.php' for inclusion (include_path='.:') in /var/www/vhosts/travelcruises.de/httpdocs/menue-links.php on line 316


 
 
A-ROSA AGB der Reederei zurück

AGB der Reederei A-ROSA

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrags
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde A-ROSA Flussschiff GmbH den Abschluss eines Reisevertrags auf der Grundlage des Reisekatalogs bzw. der Reisebeschreibung und aller darin enthaltenen Informationen sowie dieser Reisebedingungen verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) geschehen.
1.2. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Buchungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch A-ROSA Flussschiff GmbH zustande. Die elektronische Eingangsbestätigung im Zuge einer Buchung im Internet stellt keine Annahme des Reisevertrags dar. A-ROSA Flussschiff GmbH ist im Falle der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Kunden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären.
1.3. Der die Reise buchende Kunde haftet für alle Vertragsverpflichtungen von ihm mitangemeldeter Kunden, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Sofern der Kunde seine Reise online bucht, haftet er für Eingabefehler in der Buchungsmaske. Ausgenommen hiervon sind fehlerhafte Eingaben, die auf fehlerhaften Vorgaben von A-ROSA Flussschiff GmbH oder von technischen Fehlern bei der Übertragung des Angebots auf Abschluss eines Reisevertrags beruhen.
1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist A-ROSA Flussschiff GmbH an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.

2. Zahlung
2.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungs bestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises, mindestens aber €100,– p.P. fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Mit der Anzahlung wird die vollständige Prämie einer über A-ROSA Fluss schiff GmbH vermittelten Versicherung fällig.
2.2. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit geleistet, erfolgt eine Mahnung, und nach weiteren 10 Tagen ohne Zahlungseingang behält sich A-ROSA Flussschiff GmbH vor, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 6.2. zu belasten.
2.3. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.4. Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn.

3. Leistungen und Preise
3.1. Die Leistungsverpflichtung von A-ROSA Flussschiff GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buch ungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reise ausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Im Falle von Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend.
3.2. Die in dem Katalog bzw. der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für A-ROSA Flussschiff GmbH grundsätzlich bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrags geworden sind. A-ROSA Flussschiff GmbH behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogangaben bzw. Reiseausschreibungen vorzunehmen, über die A-ROSA Flussschiff GmbH den Kunden vor Buchung selbstverständlich informieren wird.
3.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von A-ROSA Flussschiff GmbH nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Katalogen bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Buchungsbestätigung von A-ROSA Flussschiff GmbH hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern.
3.4. Orts- und Hotelprospekte von Leistungsträgern (z. B. Hotels, örtliche Agenturen sind nicht Bestandteil des Reise vertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von A-ROSA Flussschiff GmbH nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von A-ROSA Flussschiff GmbH gemacht wurden.
3.5. Anschlussbeförderungen per Bahn / Bus / Flugzeug sind vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist A-ROSA Flussschiff GmbH bereit, entsprechende Beförderungen zu vermitteln. Da A-ROSA Fluss schiff GmbH in diesen Fällen ausschließlich als Vermittlerin auftritt, übernimmt A-ROSA Flussschiff GmbH über die Haftung eines Vermittlers hinaus keine weitere Haftung.
3.6. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das gilt auch für Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen bei Flussreisen (vor allem auch aus Sich erheits- oder Witterungsgründen).
4.2. Bei Flussreisen kann es im Fall von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser zu Änderungen der Routenführung und / oder zu einem Schiffswechsel kommen. Teilstrecken können ganz oder teilweise ausfallen oder mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Ausflugsprogramme können entfallen oder geändert werden. In Einzelfällen können Hotelüber nach tungen erforderlich werden.
4.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn A-ROSA Flussschiff GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von A-ROSA Flussschiff GmbH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise A-ROSA Flussschiff GmbH gegenüber geltend zu machen. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind ein Wechsel im ausgeschriebenen Reiseablauf oder ein Schiffswechsel innerhalb der A-ROSA Flotte.
4.4. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann A-ROSA Flussschiff GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann A-ROSA Flussschiff GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungs unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann A-ROSA Flussschiff GmbH vom Kunden verlangen.
4.5. Im Fall von steuerlichen Änderungen kann die A-ROSA Flussschiff GmbH die ausgeschriebenen Preise entsprechend anpassen. Dies betrifft ausschließlich die betroffenen Leistungen (Stand 06 / 2008).
4.6. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber A-ROSA Flussschiff GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden.
4.7. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für A-ROSA Flussschiff GmbH nicht vorhersehbar waren.
4.8. Im Falle einer nachträglichen Erhöhung des Reisepreises hat A-ROSA Flussschiff GmbH den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn A-ROSA Flussschiff GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von A-ROSA Flussschiff GmbH über die Preiserhöhung A-ROSA Flussschiff GmbH gegenüber geltend zu machen.

5. Kündigung durch A-ROSA Flussschiff GmbH
5.1. A-ROSA Flussschiff GmbH kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von A-ROSA Flussschiff GmbH nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Kündigt A-ROSA Flussschiff GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die von A-ROSA Flussschiff GmbH eingesetzten Mitarbeiter/-innen und das Schiffspersonal sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von A-ROSA Flussschiff GmbH in diesen Fällen wahrzunehmen. Das Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Insbesondere ist es den Reisenden nicht gestattet, Drogen, Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe an Bord der Flussschiffe zu bringen. Bei Zuwiderhandlung kann der Kunde entschädigungslos von der Weiterbeförderung auf den A-ROSA Flussschiffen ausgeschlossen werden. Entsprechend internationalen Übereinkommen werden Drogendelikte den lokalen Behörden angezeigt.
5.2. A-ROSA Flussschiff GmbH kann bis 35 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl von 110 Personen vom Reisevertrag zurücktreten. A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihr / ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Im Fall des Rücktritts kann der Kunde die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn A-ROSA Flussschiff GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung von A-ROSA Flussschiff GmbH dieser gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei A-ROSA Flussschiff GmbH. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht A-ROSA Flussschiff GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung–jeweils pro Person–zu:
a) Standard-Pauschale für A-ROSA SELECT-Preise (exklusive Bahn- oder Fluganreise):
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10 %
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 30 %
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 %
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 60 %
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
Storno am Anreisetag/bei Nichtantritt der Reise 90%
b) Gesonderte Pauschale für A-ROSA SMART-Preise
(exklusive Bahn- oder Fluganreise):
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 45 %
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 65 %
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75 %
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
Storno am Anreisetag/bei Nichtantritt der Reise 90%
c) Gesonderte Pauschale für A-ROSA SPONTAN-Preise (exklusive Bahn- oder Fluganreise):
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 55 %
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 65 %
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75 %
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
Storno am Anreisetag/bei Nichtantritt der Reise 90 %
d) Buchungen mit Fluganreise
Bei Stornierungen von Buchungen inklusive Flug gelten neben den vorstehenden Gebühren für den Schiffsanteil für den Flug die nachfolgenden Bedingungen:
bis 22 Tage vor Reiseantritt 30 %
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 %
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 60 %
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
Storno am Anreisetag/bei Nichtantritt der Reise 90%
e) Für zusätzlich über einen differenzierten Buchungscode gebuchte Themenpakete wie Sportpakete sowie Bahnreservierungen und Verlängerungshotels gilt die Standardpauschale (6.2.a.).
f) Buchungen mit Versicherungsleistungen
Bei Stornierungen von Buchungen mit Reiserücktrittskostenversicherung erhöht sich die in Ziffer 6.2. a–c genannte Pauschale um die vollständige Versicherungsprämie. Sind andere Versicherungspakete gebucht, in denen die Reiserücktrittskostenversicherung Bestandteil ist, so wird diese anteilig zu vollen Gebühren und die übrigen Versicherungsleistungen zu den Standardgebühren (6.2. a.) berechnet.
6.3. Die Stellung einer Ersatzperson ist grundsätzlich möglich. Für einen Passagierwechsel auf die reine Schiffsleistung berechnet A-ROSA Flussschiff GmbH eine Gebühr in Höhe von € 50,– p.P. Kosten, die durch Änderung eventuell gebuchter Zusatzleistungen (Flüge etc.) entstehen, werden vollständig dem Buchenden belastet.
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, A-ROSA Flussschiff GmbH nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr genommene Pauschale.

7. Umbuchung
7.1. Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt
Für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt gilt:
a) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SELECT: € 25,– p.P., soweit eine Umbuchung innerhalb von A-ROSA SELECT erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt. Für Umbuchungen von A-ROSA SELECT auf A-ROSA SMART erhöht sich die Gebühr auf € 100,– p.P. und bei Umbuchungen auf A-ROSA SPONTAN auf € 300,– p.P.
b) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SMART: € 100,– p.P. , sofern eine Umbuchung innerhalb von A-ROSA SMART erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt. Für Umbuchungen von A-ROSA SMART auf A-ROSA SPONTAN erhöht sich die Gebühr auf € 300,– p.P.
c) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SPONTAN: Für Umbuchung von A-ROSA SPONTAN wird eine Umbuchungsgebühr von € 300,– p.P. erhoben.
d) Buchungen mit Fluganreise:
Bei Änderungen von Bu ch ungen mit Fluganreise erhöht sich die in Ziffer 7a – c genannte Pauschale um € 80,– p.P.
7.2. Umbuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt
Jegliche Umbuchungswünsche, die ab 29 Tage vor Reiseantritt bei A-ROSA Flussschiff GmbH eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.3. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungspauschalen sind sofort fällig.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

9. Gewährleistung, Kündigung des Kunden sowie Anspruchsanmeldung
Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige durch den Kunden ist bei Reisen mit A-ROSA Flussschiff GmbH dahingehend konkretisiert, dass der Kunde verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der von A-ROSA Flussschiff GmbH eingesetzten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
9.1. Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts.
9.2. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet A-ROSA Flussschiff GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, A-ROSA Flussschiff GmbH erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von A-ROSA Flussschiff GmbH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9.3. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats, mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, nach dem vertraglich vorhergesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur nach Reiseende und nur gegenüber A-ROSA Flussschiff GmbH unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden.

10. Haftungsbeschränkung
10.1. Die vertragliche Haftung von A-ROSA Flussschiff GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit:
a) ein Schaden des Kunden von A-ROSA Flussschiff GmbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) A-ROSA Flussschiff GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Für alle gegen A-ROSA Flussschiff GmbH gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Höchsthaftungssummen gilt jeweils je Kunde und Reise.
10.3. Die Regelungen finden auch auf die Mitarbeiter und Subunternehmer von A-ROSA Flussschiff GmbH Anwendung.
10.4. A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von A-ROSA Flussschiff GmbH sind. Die gilt insbesondere für die Beförderung bei Anreise mit der Deutschen Bahn / Bus. Dann haftet A-ROSA Flussschiff GmbH nicht für die Erbringung von Beförderungsleistungen, sondern das befördernde Unternehmen entsprechend seiner geltenden Beförderungsbedingungen.
A-ROSA Flussschiff GmbH haftet jedoch
a) für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) für einen Schaden des Kunden, der durch die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von A-ROSA Flussschiff GmbH ursächlich geworden ist.
10.5. Hat A-ROSA Flussschiff GmbH die Stellung eines Reeders, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
11.1. Jeder Reisende muss auf den A-ROSA Flussschiffen einen gültigen Personalausweis mitführen. Für die 11- und 17-Tage-Donaureise ist zudem ein zum Zeitpunkt der Abreise noch 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich (siehe Einreisebestimmungen auf Seite 41 im Preis teil).
11.2. A-ROSA Flussschiff GmbH informiert im Katalog bzw. in der Reiseausschreibung über die unbedingte Reisepass und Visapflicht, die für die jeweiligen Reiseländer gültig ist. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Kunden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) können dabei nicht berücksichtigt werden.
11.3. A-ROSA Flussschiff GmbH wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften informieren.
11.4. Soweit A-ROSA Flussschiff GmbH ihrer Hinweispflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nach kommt, ist der Kunde zur Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von A-ROSA Flussschiff GmbH bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die A-ROSA Flussschiff GmbH zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.

12. Verjährung
12.1. Der Kunde und A-ROSA Flussschiff GmbH vereinbaren, die gesetzliche Verjährung für Ansprüche des Kunden gegenüber A-ROSA Flussschiff GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Kunden aus unerlaubter Handlung –, auf ein Jahr zu verkürzen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen und von Nebenpflichten aus dem Reisevertrag.
12.2. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem A-ROSA Flussschiff GmbH die Ansprüche zurückweist.

13. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
A-ROSA Flussschiff GmbH ist durch EU-Verordnung dazu verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die einen oder mehrere über A-ROSA Flussschiff GmbH gebuchte Flüge durchführen werden oder – wenn dies nicht bekannt ist – die den Flug/die Flüge wahrscheinlich durchführen werden. Sobald A-ROSA Flussschiff GmbH sicher weiß, welche Fluggesellschaft den Flug/die Flüge durchführt, ist sie verpflichtet, den Kunden hierüber zu informieren. Ebenso ist der Kunde bei einem eventuellen Wechsel der durchführenden Fluggesellschaft zu informieren.

14. Abtretung
Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen, ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und A-ROSA Flussschiff GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2. Der Kunde kann A-ROSA Flussschiff GmbH nur an ihrem Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von A-ROSA Flussschiff GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrags, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von A-ROSA Flussschiff GmbH vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und A-ROSA Fluss schiff GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.

16. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Diese Reisebedingungen und alle Angaben im Katalog entsprechen dem Stand vom Juni 2008. Änderungen und Irrtum vorbehalten. Sie gelten für alle Reisen aus diesem Katalog.

17. Gutscheine
A-ROSA Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Die Preisbindung beträgt 12 Monate. Für sämtliche Leistungen gilt der Katalogpreis. Die A-ROSA Gutscheine berechtigen nicht zur Barauszahlung der Leistungen oder Beträge. Die Ausgabe der A-ROSA Gutscheine erfolgt nur gegen Vorkasse. Wertgutscheine werden erst ab € 50,– ausgestellt.

Hinweise zum Datenschutz
Der Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist uns ein besonderes Anliegen. A-ROSA erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Inanspruchnahme unserer Leistungen und einen professionellen Service anbieten zu können. Dazu ist es unumgänglich, dass wir von Ihnen solche Daten wie Name, Vorname, Adresse, Telefon-Nr., ggf. E-Mail-Adresse sowie die Kreditkarten-Nummer, falls Sie mit Ihrer Kreditkarte zahlen möchten, erfassen. Außerdem benötigen wir für die grenzüberschreitenden Passagen entsprechend den internationalen Meldebestimmungen Ihre Personaldaten, die wir, gesondert als „Angaben zum Schiffsmanifest“ gekennzeichnet, erfragen. Da sich diese Daten auch auf Dritte beziehen können, z.B. mitreisende Personen, bitten wir Sie, sicherzustellen, dass diese Informationen mit dem Einverständnis der mitreisenden Personen weitergegeben werden. Wir nutzen Ihre Daten auch, sofern Sie dieser Nutzung nicht widersprochen haben, um Ihnen anhand eines hinterlegten Reiseprofils einen personalisierten Service bieten zu können und Ihnen Angebote oder Informationen zukommen zu lassen, die für Sie persönlich interessant sind. Dieser Nutzung können Sie durch eine Information an unser A-ROSA Service-Center widersprechen. Wenn Sie möchten, dass wir Ihnen keine Nachrichten oder Informationen über Angebote oder Sonderaktionen zusenden, zu deren Zusendung Sie uns vorher Ihr Einverständnis erteilt hatten, können Sie uns dies ebenfalls über das A-ROSA Service-Center mitteilen. Ihre personenbezogenen Daten werden an keinen Dritten weitergegeben, ausgenommen, wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dazu verpflichtet oder es ist zur Abwicklung Ihres Auftrags erforderlich. Zum Schutz Ihrer bei uns vorgehaltenen personenbezogenen Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch haben wir umfangreiche technische und betriebliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Unsere Sicherheitsverfahren werden regelmäßig überprüft und dem technischen Fortschritt angepasst.

Stand: 06 / 2008
Änderungen vorbehalten

zurück