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Celebrity Cruises AGB der Reederei zurück

AGB der Reederei Celebrity Cruises

1. Vertragspartner
Die nachstehenden Reisebedingungen bilden die Grundlage und regeln den Inhalt des zwischen dem Kunden und der Royal Caribbean Cruises Ltd., 1050 Caribbean Way, Miami, Florida 33132, USA (im Folgenden "Celebrity" genannt), vertreten durch Royal Caribbean Cruise Line A/S, Zweigniederlassung Frankfurt, entstehenden Vertragsverhältnisses zur Durchführung von Schiffskreuzfahrten.

2. Anmeldung/Reisebestätigung/Einschränkungen
2.1 Mit seiner Kreuzfahrtanmeldung bietet der Kunde Celebrity den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit ­ benannten Teilnehmer. Wir bitten, auf eine korrekte Übermittlung der Namen zu achten. Auch und besonders die Vornamen müssen stets überprüft werden, damit die Namen auf den Reisedokumenten mit den Namen im Pass oder Personalausweis übereinstimmen.
2.2 Der Reisevertrag kommt mit Eingang unserer schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung beim Kunden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro mit Wirkung für alle in der Anmeldung benannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche der Kunde auch mit Wirkung für alle von ihm benannten Teilnehmer anerkennt.
2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das Celebrity für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Celebrity die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z.B. durch Zahlung oder Anzahlung des Reisepreises) erklärt.
2.4 Das Mindestalter für allein reisende Kunden beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 21-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine Heiratsurkunde bei Buchung und Einschiffung vorlegen. Kleinkinder dürfen nur dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die eine Atlantik- oder Pazifiküberquerung beinhaltet, die nach Hawaii, zu bestimmten Zielen in Südamerika oder bestimmten anderen Zielen führt, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein.
Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet.
2.5 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Celebrity ihre Behinderung mitteilen.
Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Celebrity Frankfurt zu über ­ senden und auch zum Check-In mitzubringen. Kundinnen, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben oder während der Reise erreichen würden, werden nicht mehr befördert.
Celebrity behält sich das Recht vor, Kreuzfahrtanmeldungen von Kunden abzulehnen, die aufgrund ihrer Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft nach dem Ermessen der medizinischen Berater von Celebrity die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Kreuzfahrt nicht erfüllen. Kreuzfahrtanmeldungen von körperbehinderten Kunden, die sich nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen können, können nur angenommen werden, wenn die Begleitung durch eine weitere Person nachgewiesen wird, die die erforderliche Hilfe zu leisten bereit und imstande ist.

3. Leistungsumfang
3.1 Die Leistungen von Celebrity bestehen aus der Beförderung und Unterbringung des Kunden in der von ihm gebuchten Kabine des Kreuzfahrtschiffes, Vollpensionsverpflegung während der Kreuzfahrt sowie den fälligen Hafengebühren, jeweils nach Maßgabe der Reisebeschreibung im Katalog nebst sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung maßgebend. Zum Leistungsumfang gehört auch die Benutzung der nicht als gesondert kostenpflichtig gekennzeichneten Bordeinrichtungen.
3.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind Flüge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort des Kunden zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zurück oder Hotelarrangements vor oder nach der Kreuzfahrt, außer wenn sie Teil der prospektmäßig beschriebenen und/oder als Vertragsinhalt bestätigten Kreuzfahrtreise sind.
Auch Bedienungsgelder und die medizinische Betreuung durch den Schiffsarzt bzw. in der Schiffsklinik sind zusätzlich zu bezahlende Leistungen.
Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind ferner von Celebrity lediglich vermittelte Landausflüge oder Flüge während eines Landgangs (vgl. unten Ziffer 11.8 und 13).
3.3 Tagesunterkünfte oder Hotelübernachtungen, welche seitens Celebrity aufgrund der Flugplanung in das Anreisepaket eingeschlossen werden, sind nicht erstattbar, sofern der Kunde von unserem vorgegebenen Flug ­ pro ­ gramm abweicht. Ebenso nicht erstattbar sind dann die entfallenden Transfers vom/zum Hotel/Flughafen/Pier. Das aufgrund der Flugplanung eingeschlossene Hotel für eine Übernachtung vor der Kreuzfahrt kann aus sachlichem Grund von Celebrity durch ein gleichwertiges Hotel ersetzt werden.
3.4 Bei Buchung einer Garantiekabine wird die endgültige Kabinennummer vor der Kreuzfahrt durch Celebrity zugeteilt. Änderungswünschen nach Zuteilung kann Celebrity nicht mehr nachkommen. Ein Umtausch gegen eine andere Kabinennummer ist nicht möglich. Der Kunde hat in jedem Fall Anspruch auf Unterbringung in der bestätigten Kategorie oder in den angebotenen Mindestkategorien
Z - Innenkabine
Y - Außenkabine
X - Deluxe Kabine
W - Suite
Je nach Verfügbarkeit kann Celebrity auch eine Kabine in einer höheren Kategorie zuteilen, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Auch hierbei ist nach Zuteilung keine Änderung mehr möglich.

4. Leistungsänderungen
4.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertrags ­ abschluss zu ändern. Dies gilt sowohl für den Kreuzfahrtteil der Reise als auch für einen Flugreiseteil, sofern letzterer Teil zur prospektmäßig beschriebenen und/oder als Vertragsbestandteil bestätigten Reiseleistung gehört.
4.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von Celebrity wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Celebrity wird den Kunden unverzüglich von Änderungen in Kenntnis setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Im Fall einer nach Vertragsabschluss erfolgenden, erheblichen Änderung einer wesentlichen Kreuzfahrtleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag ohne Rücktrittsgebühr zurückzutreten oder von Celebrity im Rahmen von Treu und Glauben die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise zu verlangen. Tritt der Kunde die Reise in Kenntnis der Änderung an, ist eine auf die Änderung gestützte Kündigung des Reisevertrages ausgeschlossen.
4.3 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der Kreuzfahrt, z.B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Ist ein Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines Linienfluges oder der Nichteinhaltung des Flugplans durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggeräts oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein(e) solche(r) Wechsel/Abänderung ausdrücklich vorbehalten.
4.4 Celebrity behält sich ausdrücklich vor, vor Vertrags ­ abschluss eine Änderung der Prospektangaben vor ­ zunehmen, über die der Kunde vor Buchung selbst ­ verständlich informiert wird.
4.5 Etwaige Abweichungen von unseren Reise ­ bedingungen/Gruppenbedingungen in den Vertragsbedingungen unserer Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften oder Hotels,) betreffend die Mindestteilnehmerzahl, Namensmeldung, Anzahlungsregelung, Storno- und Buchungsbedingungen, haben, soweit diese Abweichungen restriktiver oder weiter gehender für den Kunden sind als die entsprechende Regelung in unseren Reisebedingungen/Gruppenbedingungen, insoweit Vorrang vor unseren Regelungen. Dies gilt insbesondere bei Gruppenreisen. Die ent ­ sprechenden vorrangigen Regelungen werden in unserer Reisebestätigung der Gruppe gesondert vermerkt und somit Vertragsinhalt des betreffenden Reisevertrages.
4.6 Reisebüroprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. örtlichen Agenturen etc.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und daher für die vertraglichen Leistungen von Celebrity nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Celebrity gemacht wurden.
4.7 Reisebüros sind von Celebrity nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

5. Reisepreis und Bezahlung
5.1 Die Preise ergeben sich aus der Katalogangabe in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und sind nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften ohne Skontoabzug auf eines der angegebenen Konten ein ­ zuzahlen. Alle Kreuzfahrtpreise gelten pro Person bei Doppelbelegung einer Kabine, falls nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei Einzelbelegung ist der volle Kabinenpreis einer Doppelbelegung fällig und zahlbar.
5.2 Celebrity hat das Insolvenzrisiko nach gesetzlicher Maßgabe bei einer Insolvenzschutzversicherung abge ­ sichert. Der Sicherungsschein, der dem Kunden einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung einräumt, wird ihm mit der Reisebestätigung im Original ausgehändigt.
5.3 Auf seinen Wunsch erhält der Kunde entsprechend der Verfügbarkeit von seinem Reisebüro oder von Celebrity eine Option auf die gewünschte Kreuzfahrt, die ihm die Möglichkeit zur Kreuzfahrtanmeldung als Festbuchung gibt. Mit Eingang der Festbuchung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises sofort fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung sowie des Sicherungsscheins. Der Restbetrag ist 30 Tage vor dem Einschiffungsdatum fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen qualifizierten Reiseunter ­ lagen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen. Sollte die Bezahlung später als 30 Tage vor der Abfahrt erfolgen, so erfolgt der Sonderversand per Kurier auf Kosten des Kunden.
5.4 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Ein ­ schiffungs ­ datum bei Celebrity eingehen, ist der Gesamtpreis der Reise sofort zu zahlen, sofern Zug um Zug ein Sicherungsschein und vollständige qualifizierte Reise ­ unterlagen ausgehändigt werden.
5.5 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, gilt der Vertrag als aufgelöst, mit der Folge, dass der Kunde zum Reiseantritt nicht berechtigt ist. Celebrity kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, wie nachstehend in Ziffer 7.2 vereinbart.
5.6 Alle bei den einzelnen Kreuzfahrten angegebenen Preise sind ?ab Preise" vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
5.7 Einige wenige ausländische Flughäfen behalten sich das Recht vor, bei Abreise eine Zusatzgebühr zu erheben. Da diese Gebühren ständigen Schwankungen unterliegen, können diese nicht in den Reisepreis einkalkuliert werden und müssen daher vor Ort separat bezahlt werden.

6. Preiserhöhung
6.1 Celebrity behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
6.2 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Celebrity den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt hierüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt oder wenn der Kunde den ihm in Rechnung gestellten Kreuzfahrtpreis bereits voll bezahlt hat, sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Celebrity in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Celebrity über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.

7. Ersatzreisender/Vertragsrücktritt/Umbuchung
7.1 Der Kunde kann bis 3 Tage vor dem Abreisedatum einen Ersatzreisenden schriftlich gegenüber Celebrity benennen. Diese Frist ist aus Sicherheitsgründen einzuhalten. Celebrity kann dem Wechsel in der Person des Kunden nur widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche oder schiffsärztliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften diese und der Reisende der Celebrity als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Diese belaufen sich auf eine Bearbeitungsgebühr von € 60,- pro Person. Widerspricht Celebrity der Teilnahme der Ersatzperson aus berechtigtem Grund und tritt der ursprünglich gemeldete Kunde die Reise nicht an, kommen die nachstehenden Rücktrittsbedingungen zur Anwendung.
7.2 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Kündigungserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Sie wird wirksam mit Eingang bei Celebrity oder bei dem vom Kunden beauftragten Reisebüro. Tritt der Kunde zurück, verliert Celebrity den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Jedoch steht Celebrity im Rücktrittsfall als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung, die folgende pauschale Entschädigung - jeweils pro Person - zu:
• Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 5 % des Reisepreises
• Rücktritt zwischen dem 59. und 25. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
• Rücktritt zwischen dem 24. und 15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
• Rücktritt zwischen dem 14. und 8. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
• Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reiseantritt sowie Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises
Diese Regelung gilt auch im Falle einer teilweisen Stornierung eines abtrennbaren Leistungsteils (Flug, Hotel) aus einem gebuchten Reisepaket. Die Stornopauschale gilt auch und besonders bei Stornierung durch eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (3 oder mehr Personen). Wird die Kabine letztendlich nur durch eine Person genutzt, wird der Preis einer Doppelbelegung berechnet (100% Einzelzimmerzuschlag). Weist der Kunde nach, dass Celebrity tatsächlich geringere Kosten als die vorstehend geltend gemachten Stornopauschalen entstanden sind, hat er nur die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber Celebrity auszugleichen.
Sollten von der Stornierung auch Flüge betroffen sein, so gelten bis 60 Tage vor Reiseantritt zusätzlich die Storno- und Ticketgebühren der jeweiligen Fluggesellschaften.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reise ­ preis eingeschlossen. Ein entsprechender Abschluss wird empfohlen.
7.3 Umbuchung: Als Umbuchung gilt nur eine auf Wunsch des Kunden erfolgende Änderung der Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins (Schiff), des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart (z.B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Anreise etc.). Für die Umbuchung erhebt Celebrity ein Bearbeitungsentgelt von € 20,- pro Kabine, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungen nur als Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Stornobedingungen und mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Durch Umbuchung vom Kunden veranlasste nachweisliche Gebühren von Leistungsträgern oder von sonstigen Dritten werden dem Kunden weiterbelastet. Wird eine Kabine, die bereits umgebucht wurde, zu einem späteren Zeitpunkt storniert, so kommt die jeweils höhere Stornopauschale zur Anwendung.
7.4 Namensänderung: Änderungen des Namens vor der Abreise werden mit € 60,- pro Namen berechnet. Bei Buchungen mit Flug erhöht sich der Betrag auf € 130,-, falls die Flugtickets bereits ausgestellt wurden. Als Namensänderungen gelten komplette Änderungen des Vor- oder Zunamens, auch Änderungen wie Friedrich statt Fritz, Wilhelm statt Willy. Namensänderungen können zu den vorbezeichneten Bedingungen vorgenommen werden, solange die Abfahrt nicht ausgebucht und das Schiff nicht für Namensänderungen gesperrt ist. Wenn die Reise ausgebucht ist und Namensänderungen nicht mehr zulässig sind, wird die Kabine ersatzlos storniert. Eine Stornogebühr wird in solchen Fällen nicht berechnet.
7.5 Für sonstige Änderungen nach Ausstellung der Schiffstickets, welche eine weitere Ticketausstellung erforderlich machen, oder bei Verlust des Schiffstickets und folgender Neuausstellung, wird eine Gebühr von € 50,- pro Kabine fällig und zahlbar. Bei Änderung oder Verlust eines Flugtickets werden außerdem die nachweislichen Gebühren der Airline berechnet.
7.6 Flugtickets werden üblicherweise 30 Tage vor der Abfahrt ausgestellt, diese Frist kann jedoch je nach Fluggesellschaft variieren.
Gebührenübersicht                         ohne Flug                mit Flug       
Umbuchungsgebühren           
bis 60 Tage vor der Abfahrt                € 20,- pro Kabine      € 20,- pro Kabine
ab 59. Tag vor der Abfahrt                 Storno/Neubuchung  Storno/Neubuchung
Namensänderung           
ab Festbuchung                                 € 60,- pro Person      € 130,- pro Person    
Ticketgebühr bei erneuter Ausstellung € 50,- pro Kabine      € 50,- pro Kabine
zzgl. Airlinegebühr (bei Änderung oder Verlust)     

8. Vertragskündigung durch Celebrity
8.1 Celebrity kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Celebrity nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der ?Guest Vacation Policy" (z.B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten). Über die ?Guest Vacation Policy" wird der Kunde zu Beginn der Kreuzfahrt informiert. Die ?Guest Vacation Policy" ist auch vorab unter www.celebritycruises.de erhältlich und ist wesentlicher Bestandteil der Reisebedingungen.
8.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden nach dem pflichtgemäßen Ermessen der medizinischen Berater der Celebrity eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen und der Kunde zum Verlassen des Schiffes aufgefordert werden.
8.3 Wird die Beförderung in den Fällen Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 von Celebrity verweigert, so behält diese den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an ­ rechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut ­ gebrachten Beträge. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden steht Celebrity nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde Aufwendungen für seinen Rücktransport an seinen Heimatort selbst.

9. Höhere Gewalt
9.1 Wird vor Reisebeginn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (wie z.B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln), Embargos, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkunftsstätten oder andere Vorfälle, die in ihrer Auswirkung den vorgenannten Beispielen gleichkommen (höhere Gewalt), so kann sowohl Celebrity als auch der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich zurückerstattet.
9.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so kann sowohl Celebrity als auch der Kunde den Vertrag kündigen. In diesem Fall wird Celebrity die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen treffen und für die Rückbeförderung des Kunden sorgen, sofern diese im Vertrag vereinbart ist und nicht höhere Gewalt ent ­ gegensteht. Bei Kündigung des Vertrages steht Celebrity nur ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für erbrachte Leistungen zu. Mehrkosten der Rückbeförderung und/oder sonst notwendiger Maßnahmen tragen die Parteien des Reisevertrages je zur Hälfte, darüber hinausgehende Kosten der Kunde allein.

10. Gewährleistung
10.1 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht oder ist sie mangelhaft, ist der Kunde verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Es wird die Einholung einer schriftlichen Bestätigung der Bordrezeption über den Mangel und die erfolgte Mängelanzeige empfohlen. Der Anspruch auf Abhilfe ist nicht gegeben, wenn diese einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Mangel nicht beseitigen lässt. Celebrity kann Abhilfe dadurch schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Leistung erbringt. Der Kunde kann die angebotene Abhilfe, auch in der Form der Ersatzleistung, nur dann ablehnen, wenn sie für ihn unzumutbar ist.
10.2 Hilft Celebrity der Beanstandung des Kunden nicht ab, kann dieser nach Beendigung der Reise für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Kreuzfahrt eine entsprechende Herabsetzung des Kreuzfahrtpreises verlangen (Minderung). Ein Minderungsanspruch entfällt, wenn es der Kunde schuldhaft unterlassen hat, Celebrity den Mangel anzuzeigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen der Reiseleistung stellen keinen Reisemangel dar.
10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Celebrity innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Celebrity erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Celebrity oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung, sofern auch diese Gegenstand des Reisevertrages war. Der Kunde hat den Teil des Reisepreises zu zahlen, der auf die Leistung entfällt, die er in Anspruch ge ­ nommen hat, sofern diese Leistung für ihn nicht wertlos war.
10.4 Beruht der Mangel der Kreuzfahrt auf einem Umstand, den Celebrity zu vertreten hat, so kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadens ­ ersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für die Höhe des Anspruchs gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 11 dieser Reisebedingungen.

11. Haftung und Haftungsbeschränkung
11.1 Celebrity haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reise ­ vor ­ bereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung seiner Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen (sofern Celebrity nicht gemäß Ziff. 4.4 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat) und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
11.2 Die Haftung von Celebrity als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Celebrity oder von einem seiner Bediensteten oder Beauftragten in Ausübung ihrer Verrichtungen weder vorsätzlich noch grob fährlässig herbeigeführt wird oder soweit Celebrity für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.3 Die Haftung von Celebrity als Beförderer bei Kreuzfahrten für Schadensersatzansprüche ist gemäß dem 2. Seerechtsänderungsgesetz (Anlage zu § 664 Handelsgesetzbuch) für Personenschäden auf eine Höchsthaftungssumme von € 163.683,00 und bei Kabinengepäckschäden auf eine Höchsthaftungssumme von € 2.045,00 begrenzt, jeweils pro Kunde und Reise. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens kann sich Celebrity jedoch nicht auf diese Haftungsbeschränkungen berufen. Die Gewährleistungs ­ ansprüche des Kunden gemäß vorstehender Ziff. 10 bleiben hiervon unberührt. Offene Gepäckschäden sind vom Kunden bis zur Ausschiffung, verdeckte Gepäckschäden bis 15 Tage nach Ausschiffung anzuzeigen.
11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen Celebrity ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als die von einem Leistungsträger der Celebrity zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Demgemäß regelt sich im Flugbeförderungsbereich die Haftung der Celebrity, soweit diese vertraglicher Luft ­ frachtführer ist, nach den Bestimmungen des Luft ­ verkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.
11.5 Celebrity haftet nicht für die vom Kunden ­ eingebrachten Wertgegenstände und Geld sowie für den Verlust oder Beschädigung von Doku ­ menten, sofern der Kunde diese nicht in den kostenlos bereitgestellten Safes an Bord deponiert. Deponiert er diese, haftet Celebrity bis zu € 3.068,00 je Kunde und Reise.
11.6 Celebrity haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. In keinem Fall ist der Kapitän verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten.
11.7 Celebrity haftet nicht für Angaben in Prospekten Dritter (z.B. von Reisebüros), auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte (vgl. oben Ziff. 4.6 und 4.7).
11.8 Celebrity haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von Celebrity sind. Celebrity haftet indessen für einen dem Kunden entstandenen Schaden, wenn und insoweit die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch Celebrity ursächlich geworden ist.

12. Ausschlussfrist und Verjährung
12.1 Vertragliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und den von Celebrity erbrachten Leistungen stehen, sind vom Kunden ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Celebrity geltend zu machen. Es wird hierfür die Schriftform empfohlen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
12.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten oder Nebenpflichten verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. Ansprüche auf Schadens ­ ersatz aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Reiseende. Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil der Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Landausflüge
13.1 Der Kunde kann in jedem vom Kreuzfahrtschiff angelaufenen Hafen an Landausflügen teilnehmen, die von ortsansässigen Veranstaltern angeboten werden. Landausflüge sind eine Fremdleistung im Sinne obiger Ziffern 3.2 und 11.8. ­ Celebrity vermittelt den Kunden den Abschluss von Verträgen zur Durchführung von Landausflügen mit den ortsansässigen Veranstaltern. Anmeldungen zu Landausflügen werden von Celebrity an Bord des jeweiligen Kreuzfahrtschiffes für die ortsansässigen Veranstalter entgegengenommen oder online bis spätestens 11 Tage vor Reisebeginn unter www.celebritycruises.com. Celebrity übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden des Kunden während eines Landausflugs.

14. Einschiffung und Gepäck
14.1 Die Einschiffung beginnt zu dem im Kreuzfahrtticket genannten Zeitpunkt (im Allgemeinen um 13.00 Uhr des Einschiffungstages). Kunden müssen bis spätestens zwei Stunden vor der im Kreuzfahrtticket genannten Abfahrtszeit des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs an Bord sein. Ist dies aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht der Fall, gilt die Kreuzfahrt als nicht angetreten, mit der Rücktrittsfolge gemäß Ziffer 7.2.
14.2 Jeder Kunde ist berechtigt, für Kreuzfahrten bis zu 90kg Gepäck mitzuführen. Für Flüge gelten die diesbezüglichen Regelungen der Fluggesellschaften.
14.3 Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen sofort gemeldet werden. Der Kunde ist verpflichtet, an Celebrity oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äußerlich erkennbar beschädigt, so ist die Anzeige vor oder zum Zeitpunkt der Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck ist die Beschädigung zu melden, sobald es dem Kunden wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Aushändigung hätte erfolgen können.

15. Anschlussprogramme
15.1 In Verbindung mit der Schiffsreise kann Celebrity dem Kunden zur Ergänzung der Kreuzfahrt ausgewählte Vor- oder Nach-Hotelarrangements anbieten. Auskunft erteilt Ihr Reisebüro oder Celebrity.

16. Pass/Visa/Impfung
16.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Celebrity ist im Falle des Verstoßes berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises gemäß der Storno ­ regelung in obiger Ziffer 7.2 hat.
16.2 Celebrity informiert im Reiseprospekt über die Reisepasspflicht hinaus über die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig sind. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der ­ Person des Kunden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Celebrity nicht ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind. Darüber, ob Kinder im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden können oder - für manche Länder - einen eigenen Kinderpass benötigen, erteilt das Reisebüro oder Celebrity Auskunft.
16.3 Celebrity wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der vorstehenden Vorschriften informieren.
16.4 Soweit Celebrity ihrer Hinweispflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich Celebrity ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Celebrity bedingt sind. Wenn Celebrity im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, haftet sie auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.
16.5 Für die Einreise in die USA benötigen deutsche Staatsbürger seit dem 01. Oktober 2003 einen roten Reisepass (EU-Pass). Dies gilt auch für Kinder jeden Alters. Grüne Reisepässe und Kinderausweise werden von den US-Behörden nicht mehr akzeptiert.
Aufgrund der verschärften Sicherheitslage müssen den US-Einreisebehörden bereits vor Abreise die Passdaten aller Gäste vorgelegt werden. Die entsprechenden Daten werden mittels Formular abgefordert, können jedoch auch per Internet eingegeben werden. Nichtübermittlung der Passdaten, bzw. fehlerhafte Passdaten, können zum Ausschluss von der Kreuzfahrt führen.
Sofern auch andere Leistungsträger (besonders Fluggesellschaften) die Passdaten bei den Einreisebehörden vorlegen müssen, ist Celebrity verpflichtet, diese entsprechend weiterzuleiten, um die Durchführung der gesamten Reise nicht zu gefährden. Eine Weitergabe an andere Parteien, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, erfolgt nicht.
16.6 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Kreuzfahrtkataloges sind für die hierin angebotenen Kreuzfahrten keine Impfungen erforderlich. Celebrity wird den Kunden über etwa nachträglich eintretende Impfungserfordernisse informieren.

17. Allgemeines
17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertraegs einschließlich der vorliegenden Reise ­ bedingungen (oder von Teilen hiervon) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder dieser Reisebedingungen zur Folge.
17.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Celebrity aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für Klagen gegen Celebrity wird durch deren Sitz Frankfurt am Main bestimmt. Für Klagen der Celebrity gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist ebenfalls der Sitz der Celebrity maßgeblich.
17.3 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

Celebrity Xpedition
Zusatz zu den Allgemeinen Reisebedingungen
Bitte beachten Sie, dass für dieses Schiff zum Teil andere Reisebedingungen gelten. Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

Eingeschlossene Leistungen
Der Reisepreis beinhaltet, abweichend von unseren üblicherweise eingeschlossenen Leistungen, zusätzlich noch
- Trinkgelder an Bord
- Getränke (Hauswein, Champagner, Bier sowie Softdrinks/Sodas)

Anzahlung
Zur Festbuchung einer Option benötigen wir eine Anzahlung in Höhe von € 450,- pro Person. Erst bei Eingang des gesamten Anzahlungsbetrages wird eine Festbuchung vorgenommen.

Namensmeldung/-änderung
Bei Festbuchung müssen die korrekten Passagiernamen laut Reisepass angemeldet werden.
Namensänderungen können zu den obigen Bedingungen vorgenommen werden, solange die Abfahrt nicht ausgebucht und Namensänderungen nicht mehr zulässig sind, so werden die Kabinen ersatzlos storniert. Eine Stornogebühr wird in solchen Fällen nicht berechnet.

Restzahlung
Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist 90 Tage vor der Abfahrt fällig und zahlbar.

Zusätzliche Informationen
Es gibt nur eine Essenssitzung am Abend. Wir empfehlen zwanglose Kleidung (legere Kombination aus Hemd und Hose für den Herrn, ein Ensemble aus Rock und Bluse oder Top für die Dame), mit Ausnahme des Captains Dinners, zu welchem wir informelle Kleidung empfehlen (Sportjackett oder Blazer für den Herrn, Hosenanzug oder Kleid für die Dame).

Celebrity Cruises, Celebrity Xpedition, Celebrity Century, Celebrity Constellation, Celebrity Galaxy, Celebrity Infinity, Celebrity Millennium, Celebrity Mercury, Celebrity Solstice, Celebrity Summit, Elemis AquaSpa, Michael's Club, und Celebrity Escapes sind eingetragene Warenzeichen bzw. Servicemarken von Celebrity Cruises Inc.

© 2008, Royal Caribbean Cruise Line A/S.
Alle Rechte vorbehalten.
Diese Reisebedingungen ersetzen alle früheren Ausgaben.
Änderungen vorbehalten.

Stand: 2008

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