AGB der Reederei Hansa Kreuzfahrten
1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung und Reisebestätigung
Nach
Erhalt Ihrer Anmeldung wird Delphin Kreuzfahrten GmbH Ihre Buchung
unverzüglich bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns
zustande und gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Reiseteilnehmer. Wir informieren Sie mit der Reisebestätigung über den
Vertragsabschluss. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren
Reisepreissicherungsschein gem. § 651k BGB.
Weicht der Inhalt
unserer Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot vor. An dieses sind wir 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser
Frist können Sie das Angebot annehmen, das auch durch eine Zahlung
erfolgen kann. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger
(z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Delphin Kreuzfahrten
nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen von Delphin
Kreuzfahrten hinaus gehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung
stehen.
2. Zahlung
Ihre
Zahlungen sind gem. § 651 k BGB abgesichert, indem Sie mit der
Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten. Bitte
überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der
Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt
10% des Reisepreises. Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reiseantritt
fällig. Alternativ kann die Zahlung per Kreditkarte (American Express,
Mastercard, VISA) erfolgen. Die Unterlagen werden Ihnen nach Eingang
der Zahlung zugesandt. Wenn der Reisende die Anzahlung und/oder
Restzahlung nicht vertragsgemäß bezahlt hat, kann Delphin Kreuzfahrten
nach Mahnung mit Fristsetzung von dem Reisevertrag zurücktreten und als
Entschädigung ein Rücktrittsgeld gem. Ziff. 7 dieser Reisebedingungen
verlangen.
3. Leistungen/Preise
Der
Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus
der Leistungsbeschreibung unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung
sowie den Reiseunterlagen, und der Reisebestätigung. Ausgeschriebene
Specials und-/oder Boni-/Sonder-/Rabattaktionen gelten ausschließlich
für Katalogtarife und sind nicht auf andere veröffentlichte und/oder
reduzierte Sonderpreise übertragbar, sofern sie dort nicht extra
ausgewiesen werden.
4. Leistungsänderungen
Zumutbare
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der
Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie unter
Berücksichtigung unserer Interessen für den Reisenden zumutbar sind.
Hierüber wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Vorbehalten sind die Änderung der Kabinennummer, Irrtum, Druckfehler
und Zwischenverkauf.
5. Flugleistungen/Flugzeiten
Soweit
Delphin Kreuzfahrten vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt
gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der
Fluggesellschaft. Sollten Sie selbst oder über Ihr Reisebüro noch
zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte, dass es sich
bei den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten nur um unverbindliche
Flugzeiten handeln kann und dieses aus vielfachen Gründen auch
kurzfristig geändert werden könnte.
6. Preisänderungen
Preisänderungen
sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
Wechselkurse möglich.
Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet:
Bei
der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.
b)
Soweit vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
Werden
die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-
oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um
den entsprechenden auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Verändern sich die bei
Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass
sich Kosten für die Reise erhöhen, so sind wir berechtigt die
tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für Ihre Reise von Ihnen
zu fordern. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Sollte
eine Preisänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich mit genauen
Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In
jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21.Tag vor Reiseantritt
möglich, Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer
Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises sind Sie berechtigt ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte
unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung uns
gegenüber geltend zu machen.
7. Rücktritt durch den Reisegast*
(Zusatz, siehe Ende der Seite)
Sie
können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur
Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich
erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein
Rücktritt gewertet.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder
treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen
und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der
Rücktritts-pauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber
nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringer Schaden
entstanden ist. In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die
wir fordern müssen
• bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn
20% des Reisepreises
• bei Rücktritt bis 22 Tage vor Reisebeginn
30% des Reisepreises
• bei Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn
50% des Reisepreises
• bei Rücktritt ab 14 Tagen vor Reisebeginn
75% des Reisepreises
Unabhängig
vom Zeitpunkt des Rücktritts gelten bei Stornierung von Bahn- und
Flugtickets die jeweiligen Stornobedingungen des
Beförderungsunternehmens. Diese können von den vorgenannten
Rücktrittskosten abweichen. Voraussetzung ist die Rückgabe bereits
ausgehändigter Fahrscheine.
8. Umbuchungen/Ersatzpersonen
Sollen
auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der
Abflughäfen oder der Zustiegsorte vorgenommen werden, so berechnen wir
bis 50 Tage vor Reiseantritt eine Bearbeitungsgebühr von € 100,- je
Reisenden, insofern der Reisepreis nicht niedriger als der von der
ursprünglich bestätigten Buchung ist. Ansonsten und danach sind
Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich.
Insoweit verweisen wir auf die obigen Rücktrittspauschalen. Bei der
Benennung einer Ersatzperson müssen wir für den entstandenen
Mehraufwand € 100,- berechnen. Delphin Kreuzfahrten kann dem Eintritt
der Ersatzperson widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Bei
Buchung einer Mehrbettkabine durch gemeinsam Reisende wird bei
Rücktritt einer Person bzw. mehrerer Personen vor Reisebeginn der Preis
für den Reisenden entsprechend der im Katalog ausgeschriebenen
Kabinenbelegung berechnet. Für die zurücktretende/n Person/en gelten
die vorstehend genannten Rücktrittsbedingungen.
9. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Alle
unsere Kreuzfahrten basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl von 400
Personen für MS Delphin Voyager, MS Delphin und MS Princess Daphne pro
Reise. Wird diese Zahl nicht erreicht, so können wir erklären, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt
wird. Wir werden Ihnen die obige Erklärung unverzüglich nach Kenntnis
der nicht erreichten Teilnehmerzahl - spätestens bis vier Wochen vor
Reisebeginn - zugehen lassen. Sie können die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung
müssen Sie unverzüglich uns gegenüber abgeben. Ist die Durchführung
einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht
zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist,
dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht
gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor
Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie
unverzüglich zurück.
Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von
wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine
nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt,
vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. Ebenfalls besteht diese
Möglichkeit für den Fall, dass der Reisende nach dem Urteil des
Kapitäns wegen Krankheit, Gebrechen oder aus einem anderen Grund
reiseunfähig ist. In einem solchen Fall steht uns ein
Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Ihnen bleibt
ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden
nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
10. Haftung des Reiseveranstalters
(1) Rahmen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
• die gewissenhafte Reisevorbereitung;
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
• die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen
Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen;
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften
des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
(2) Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere
Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche und
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist insgesamt auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB), soweit ein
Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen
Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen
Körperschaden handelt. Etwaige darüber hinaus geltende Ansprüche nach
dem Montrealer Übereinkommen bleiben hiervon unberührt.
(3) Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Unsere
Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
internationaler Übereinkommen (z. B. Montrealer Übereinkommen) oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf von uns oder auf
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind
und soweit unsere bzw. dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder
beschränkt ist.
Auf die Beförderungsbedingungen der Airline, die auf
Wunsch zur Verfügung gestellt werden, verweisen wir. Durch diese
Bedingungen werden unsere Rechte und Pflichten nach den deutschen
Gesetzen und diesen Bedingungen nicht eingeschränkt.
(4) Haftung für Fremdleistungen
Wir
haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Parkplätze,
Versicherungen, Bahn- und Gepäcktransfer sowie Mietwagen), die wir
ausdrücklich als solche bezeichnet haben und nicht Bestandteil der
Pauschalreise sind. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer
solchen Leistung teilnimmt.
11. Obliegenheiten des Reisenden
(1) Mängelanzeige
Wir
informieren Sie über Ihre Verpflichtung, einen aufgetretenen Mangel uns
unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des
Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung
zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes
Interesse gerechtfertigt ist.
(2) Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Delphin
Kreuzfahrten empfiehlt, Verlust, Zustellverzögerungen oder Beschädigung
von aufgegebenem Flugreisegepäck dringend unverzüglich an Ort und
Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei
Verspätungen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Bei
sonstigem Verlust, Fehlleitungen oder Beschädigungen von Gepäck ist die
Reiseleitung zu verständigen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht
nach, so stehen Ihnen keine Ansprüche zu.
12. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der
Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen. Die Geltendmachung
kann Frist wahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der
nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Reisebüros sind zur
Entgegennahme von Anspruchs-anmeldungen nicht befugt. Nach Ablauf
dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies
gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit
Flügen gemäß Ziffer 11.2. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust,
binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.
Ausgeschlossen
ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen Delphin
Kreuzfahrten an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die
gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch
Dritte in eigenem Namen unzulässig.
13. Verjährung
(1)
Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei
Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Reiseveranstalters beruhen.
(2) Alle übrigen Ansprüche nach §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
(3)
Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden soll.
(4)
Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist
die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird
die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß
§ 651 j BGB kündigen.
15. Pass-, Visa und gesundheits-polizeiliche Formalitäten
Wir
weisen auf Pass-, Visaerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres
Reiselandes hin, über die wir in dem von uns herausgegebenen und dem
Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt informieren oder über die
wir vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen
insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn unterrichten.
Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige
ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. Bei
pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den
Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu
schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur
Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
Entstehen
z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise
Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurück-zuführen
sind (z.B. keine Beschaffung der erforderlichen Visa oder der
Pflichtimpfung, kein rechtzeitiges Einsenden der Manifestdaten), so hat
der Reisende die daraus entstehenden Nachteile zu tragen.
16. Ärztliche Leistungen
Die
Leistungen des Schiffarztes sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.
Seine Leistungen werden gemäß der jeweiligen Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) abgerechnet.
17. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Soweit
Sie eine Reise mit Luftbeförderung bei uns gebucht haben, verpflichtet
uns die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (auf EU 2111/05), Sie
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die
Fluggesellschaft bzw. die Gesellschaften, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hierüber
unterrichten. Wechselt die Ihnen als ausführend genannte
Fluggesellschaft, werden wir unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass Sie über den Wechsel möglichst
rasch unterrichtet werden. Eine Liste der von der EU als nicht sicher
eingestuften Luftfahrtunternehmen ist über die Internetseite des
Auswärtigen Amts abrufbar:
(www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/ Sicherheitshinweise/16-Fluggesellschaften.html)
18. Reiseversicherung
Eine
Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Diese Versicherung deckt bei einem Rücktritt vor der
Reise die dem Veranstalter geschuldeten Stornokosten (s. Punkt 7 der
Reisebedingungen), z. B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen das Schadensrisiko des Reiseabbruchs
abzudecken. Es werden Ihnen der anteilige Kreuzfahrtpreis und ggf. die
Mehrkosten der Rückreise erstattet, falls Sie eine bereits angetretene
Reise z.B. wegen unerwarteter Erkrankung abbrechen müssen. Des Weiteren
empfehlen wir den Abschluss folgender Versicherungen:
Reisegepäck-/Reiseunfall-/Reisekranken-/ Reisehaftpflichtversicherung.
Wir vermitteln Ihnen diese Versicherungen. Versicherer ist die
HanseMerkur Reiseversicherung AG. Tarife und weitere Informationen
siehe Anzeige der HanseMerkur in diesem Katalog. Wenn Sie eine dieser
Versicherungen über uns gebucht haben, erhalten Sie mit der
Reisebestätigung einen Versicherungsschein, der die zugrunde liegenden
Bedingungen enthält. Bitte wenden Sie sich im Schadenfall unter Vorlage
des Versicherungsscheins, der Buchungsbestätigung, der
Stornobestätigung und des ärztlichen Attests direkt an die HanseMerkur
Reiseversicherung AG. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht
befasst.
19. Datenschutz und Allgemeine Bestimmungen
Die
Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach
den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur
solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die
zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und andere Mitarbeiter
sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Einzelheiten
des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, ein Irrtum
wird vorbehalten. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns
zur Anfechtung des Vertrags.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
20. Gerichtstand
Vereinbart
ist die Zuständigkeit der deutschen Gerichte und deutsches Recht.
Gerichtsstand zum Zeitpunkt einer Klageerhebung ist Hamburg.
Drucklegung: Juli 2008
Veranstalter:
Hansa Kreuzfahrten ist eine Marke der Delphin Kreuzfahrten GmbH, Deichstraße
9, 20459 Hamburg.
Adresse:
Hansa Kreuzfahrten
Contrescarpe 36, 28203 Bremen
*Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Vorgaben und
Beschränkungen der Fluggesellschaften bestimmte Flüge und/oder Tarife
von Umbuchungen oder Stornierungen ausgeschlossen sind. In diesen
Fällen ergeben sich, entgegen unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen/Reise- und Zahlungsbedingungen §9 Absatz 3, 100%
des Katalog-Flugpreises als Stornokoste
Stand: 07 / 2008